Beschluss:

 

  1. Der vorgelegte Entwurf einer Satzung zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung rechtzeitig bekannt zu machen.

 

  1. Mit Inkrafttreten der Satzung gehen die Sozialstation Edewecht und das Alten- und Pflegeheim im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Anstalt über.

  2. Zum ersten Vorstand der Anstalt öffentlichen Rechts wird der Gemeindeoberamtsrat Klaus Schweinberger für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Gemeinde Edewecht bzw. längstens bis zum 31.12.2017 bestellt. GOAR Schweinberger wird die Tätigkeit als Vorstand der Anstalt öffentlichen Rechts gem. § 20 Beamtenstatusgesetz zugewiesen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitgliedschaft der Anstalt öffentlichen Rechts bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu beantragen.

GA Pannemann weist in seinen kurzen Erläuterungen darauf hin, dass das Interesse, die Sozialstation und das Alten- und Pflegeheim künftig in gemeinsamer Trägerschaft einer Anstalt öffentlichen Rechts zu führen, u. a. darin begründet sei, Synergieeffekte durch die Schaffung und Nutzung gemeinsamer Strukturen zu heben und eine größere Flexibilität und Unabhängigkeit in Fragen des lfd. Geschäftes zu erzielen. Gleichzeitig wolle man nicht auf die Vorzüge eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers verzichten, was zur vorliegenden Wahl der Rechtsform geführt habe.

 

Geringfügige Änderungen hätten sich nach Abstimmung mit dem Finanzamt zu den Regelungen der Gemeinnützigkeit ergeben, die den Ratsvertretern im Vorfeld zugegangen seien. Darüber hinaus seien einige redaktionelle Anpassungen notwendig geworden.

 

RH Seeger beantragt, den Ethikbeirat um die Seniorenbeauftragen und den Beauftragen der Gemeinde Edewecht im Behindertenbeirat des Landkreises zu ergänzen. Dieser Vorschlag findet die Unterstützung RH Dr. Fittjes, der in seinem weiteren Redebeitrag positiv hervorhebt, dass im Verwaltungsrat auch ein Mitarbeiter der künftigen AöR vertreten sein wird.

 

Sodann fasst der Rat mit den genannten Änderungen folgenden