Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a „Industriegebiet“ in der Zeit vom 20.07.2012 bis 20.08.2012 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 03.09.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a „Industriegebiet“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a  „Industriegebiet“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden