Ein Bürger aus Jeddeloh I erkundigt sich im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr in Jeddeloh I, ob die Gemeinde sämtliche Verkäufe von Grundstücken mit bekommt. Bürgermeisterin Lausch führt hierzu aus, dass im Normalfall alle Grundstücksverkaufsverträge bei der Gemeinde vorgelegt werden.