Ratsherr Heiderich-Willmer gibt den Hinweis, dass sich in Höhe des Grundschulgeländes ein Schild befindet, das ein Betreten des Schulgeländes außerhalb des Schulbetriebes nicht gestattet und somit auch die Geh- u. Radwege in Richtung Friedhof nicht genutzt werden dürften. Seitens der Verwaltung wird eine Prüfung zugesagt.