Von Einwohnern Portsloges werden aufgrund der Befürchtung, dass in unmittelbarer Nähe zur Gemeindegrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Zwischenahn die Ausweisung eines Windpark beabsichtigt sein soll, grundsätzliche Bedenken gegen eine mögliche Errichtung von Windkraftanlagen in Nachbarschaft zu Wohngebäuden vorgebracht. Im Wesentlichen werden in diesem Zusammenhang die einzuhaltenden Abstände der Anlagen zu den sich dort im Außenbereich befindlichen Wohnhäusern, Verkehrswegen und Stromtrassen sowie die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den allgemeinen und touristischen Erholungswert der Landschaft thematisiert. Weiterhin werden mögliche negative Einwirkungen auf die Umwelt im Falle von Störfällen aufgrund der sich in den Anlagen befindlichen umweltgefährdenden Stoffe sowie ein befürchteter Wertverlust der Wohnhäuser im Umfeld von Windkraftanlagen thematisiert.

 

Von der Verwaltung werden diese Anmerkungen zur Kenntnis genommen. Es wird zum einen darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch absolut nicht feststehe, wo und ob überhaupt weitere Vorrangflächen für die Windkraft ausgewiesen werden, da man sich derzeit erst im vorbereitenden Stadium der Erstellung einer Windkraftpotenzialanalyse befinde. Zum anderen wird darauf hingewiesen, dass sich die angesprochene Fläche im Gebiet der Gemeinde Bad Zwischenahn und damit außerhalb der Planungshoheit der Gemeinde Edewecht befinde.