Beschlussvorschlag:

Dem von der Arbeitsgruppe „Klimaschutz und Energiewende“ erarbeiteten Kriterienkatalog wird zugestimmt. Er soll bei der Erarbeitung der kreisweiten Windpotenzialanalyse zugrunde gelegt werden.

 

Bei der Erarbeitung der Windpotenzialanalyse sollen als Abstandskriterium unter dem Punkt 2.1 des Kriterienkatalogs neben dem Abstand von 1.000 m zu Siedlungen alternativ Abstände von 750 m und 500 m zu Siedlungen zugrunde gelegt werden.


GOAR Kahlen führt anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein. Er erläutert in diesem Zusammenhang, dass Voraussetzung für die Erarbeitung einer Windkraftpotenzialanalyse die Festlegung einheitlicher und fachlich begründeter Kriterien sei, auf deren Grundlage dann die Untersuchung des Kreisgebiets erfolge.

 

Die Untersuchung des Kreisgebiets unter Zugrundelegung eines verbindlichen Kriterienkatalogs stelle somit einen 1. Schritt dar, in dem ermittelt werde, ob bzw. wo sog. „weiße Flecken“ existieren, in denen theoretisch die Errichtung von Windkraftanlagen möglich wäre. Durch diese Untersuchung werde somit zunächst die erforderliche Datengrundlage geschaffen, auf der dann die jeweiligen Gemeinden in einem umfänglichen Prüfverfahren eine konkrete und detaillierte Untersuchung der so auf ihrem Gebiet ermittelten Flächen vornehmen könnten. Hierbei sei dann insbesondere der Aspekt der Auswirkung einer Ausweisung als Vorrangflächen für die Windkraft auf Flora und Fauna zu untersuchen. Voraussetzung für diesen weiteren Schritt sei, dass die politischen Gremien nach Vorliegen der Windkraftpotenzialanalyse eine entsprechende Entscheidung zu einer weitergehenden Untersuchung und damit zu einem Bauleitplanverfahren zur planungsrechtlichen Ausweisung konkreter Vorrangflächen treffen würde. Ergänzend weist er darauf hin, dass im Falle einer Ausweisung einer oder mehrerer Vorrangflächen ein Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb dieser Flächen ein umfängliches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen habe, in dem für jede einzelne Windkraftanlage der Nachweis der Einhaltung insbesondere der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen durch den Antragsteller zu erbringen sei. Es ließe sich also festhalten, dass man sich mit dem Einstieg in die Erstellung der Windkraftpotenzialanalyse ganz am Anfang des Planungsprozesses befinde.

 

In der anschließenden Aussprache wird von Seiten der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen bemängelt, dass zur Vorbereitung auf eine derart komplexe Thematik die übliche Ladungsfrist von einer Woche nicht ausreiche, zumal man sich noch in der Ferienzeit befinde und daher keine umfassende fraktionsinterne Abstimmung zu erreichen war.

 

Inhaltlich werden von der CDU-Fraktion sowie von BÜNDNIS 90/Die Grünen insbesondere die Abstandsempfehlungen von 1.000 m zu Wohnsiedlungen förmlich festgesetzter Bebauungsplangebiete sowie der im Zusammenhang bebauten Ortsteile hinterfragt. Angesichts der hinter der Beschäftigung mit der Thematik Windenergie stehenden Energiewende, d.h. der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien, sollte bei einer Untersuchung des Kreisgebiets überlegt werden, ob auch geringere Abstände zu diesen Bereichen in die Betrachtung mit einbezogen werden könnten. Von Seiten der UWG-Fraktion wird zu bedenken gegeben, dass es aus ihrer Sicht trotz der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Energiewende nicht darum gehen könne, die Errichtung von Windkraftanlagen um jeden Preis zu ermöglichen.

 

Von der Verwaltung wird hinsichtlich der kritisierten kurzen Vorbereitungszeit auf die fest stehenden und abgestimmten Sitzungstermine verwiesen. Auch bei dieser Sitzung habe man die zu beachtende Ladungsfrist eingehalten. Man sei sich bislang auch darüber einig gewesen, dass die Erstellung der Windkraftpotenzialanalyse zügig durchgeführt werden solle. Die abschließende Entscheidung über die zugrunde zu legenden Abstandskriterien sei in der Sitzung des Verwaltungsausschusses zu treffen, so dass für einen Abstimmungsprozess innerhalb der Fraktionen noch einige Zeit zur Verfügung stehe. Im Sinne des ursprünglich vereinbarten Zeitplanes sollte daher an der vorgesehenen Beratungsfolge festgehalten werden.

 

Hinsichtlich der Abstandsempfehlungen wird ausgeführt, dass hierfür gängige, in der Fachwelt diskutierte und insbesondere von der sog. „Bund-Länder Initiative Windenergie“ (bestehend aus Vertretern der Fachministerien des Bundes und der Länder) herausgearbeitete Kriterien herangezogen und auf die Besonderheiten des Landkreises Ammerland hinsichtlich Siedlungs- und Landschaftsstruktur angepasst wurden. Es wird von der Verwaltung allerdings als prüfenswert angesehen, bei der Ergebnisdarstellung der Windkraftpotenzialanalyse zusätzlich alternative Abstände zu den Siedlungsabständen von 500 m und 750 m in die Betrachtung einzustellen. Man werde allerdings mit dem Landkreis Kontakt aufnehmen, ob diese Einschätzung von dort geteilt werde. (Anmerkung der Verwaltung: Inzwischen wurde Rücksprache mit dem Landkreis gehalten. Der Landkreis hat darauf hingewiesen, dass es im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise innerhalb des Kreisgebietes wünschenswert sei, für alle Gemeinden einheitliche Abstände zu formulieren. Daher sollte an dem nachvollziehbaren und begründeten Maß von 1.000 m für geschlossene Wohnsiedlungen festgehalten werden.)

 

Letztlich spricht sich der Bauausschuss dafür aus, den Kriterienkatalog dahingehend zu ergänzen, dass bezüglich der Abstände zu Wohnsiedlungen alternativ die Maße von 500 m und 750 m berücksichtigt werden.