Beschlussvorschlag:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Rotdornweg“ in der Zeit vom 20.07.2012 bis 20.08.2012 sowie während der eingeschränkten Beteiligung vom 07.09.2012 bis 21.09.2012 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 03.09.2012 sowie der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.09.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Rotdornweg“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 176 „Rotdornweg“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Vor der Sitzung wurden die am 30.08.2012 im Rathaus der Gemeinde Edewecht von Herrn Uwe Last abgegebenen und an die Mitglieder des Bauausschusses sowie an die im Edewechter Gemeinderat vertretenen Fraktionen adressierten Eingaben zum Bebauungsplan Nr. 176 an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an deren Stellvertreter verteilt. BM Lausch erläutert zu Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, dass das Anschreiben des Herrn Last allen Ratsmitgliedern bereits auf elektronischem Wege zur Kenntnis gegeben worden sei. Auf die Übersendung der Anlagen zur Eingabe habe man verzichtet, da es sich hierbei um die im Auslegungszeitraum abgegebenen Stellungnahmen der Anlieger der Bauleitplanung gehandelt habe, die bereits mit der Einladung  zur Bauausschusssitzung an alle Ratsmitglieder versandt wurden.

 

Von GOAR Kahlen wird der Stand der Planung nach erfolgter öffentlicher Auslegung anhand der Beschlussvorlage erläutert. Er geht dabei detailliert auf die Abwägungsvorschläge zu den wesentlichen während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise ein. Er erläutert, dass die Abwägungsvorschläge, wie in der Beschlussvorlage beschrieben, zu geringfügigen Änderungen an der Planung führen. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, besteht die Möglichkeit, anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der Öffentlichkeit mit gleichzeitig verkürzter Beteiligungsfrist durchzuführen. Es bestünde also die Möglichkeit, eine eingeschränkte Beteiligung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.09.2012 durchzuführen, so dass die abschließende Beschlussfassung zu dieser Planung am 01.10.2012 durch den Rat erfolgen könnte. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, unter Beachtung der Abwägungsvorschläge im Sinne einer zügigen Weiterführung des Planverfahrens diesem Vorgehen heute zuzustimmen.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache erkundigt sich RH Korte, ob die in den Eingaben genannte Überschwemmungssituation bei länger andauerndem Regen oder gefrorenem Boden durch die Umsetzung der vorgesehenen Entwässerungskonzeption zukünftig vermieden werden kann. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Oberflächenentwässerungssituation auf der Fläche momentan durch die relativ geringe Geländehöhe des Plangebiets bei gleichzeitig zum Lindenweg abfallendem Höhenniveau gekennzeichnet sei. Habe das Oberflächenwasser vor Errichtung der Bauzeile am Lindenweg noch zum Lindenweg abfließen können, so sammle es sich jetzt, da die Bauzeile am Lindenweg dort nun wie ein Riegel wirke. Durch die Neuordnung der Entwässerungssituation werde das Oberflächenwassers zum einen zukünftig geordnet in Richtung Rotdornweg gelenkt. Zum anderen werde eine Angleichung der Geländehöhe des Baugebiets annähernd an das Niveau der angrenzenden Bauzeile am Lindenweg erfolgen. Hierdurch werde erreicht, dass sich dort kein Oberflächenwasser aus dem Baugebiet mehr sammeln könne.

 

RH Korte erkundigt sich weiter, ob die in der Beschlussvorlage genannten Geländehöhen in geeigneter Weise festgeschrieben werden könnten. Hierzu wird von der Verwaltung erläutert, dass die genannten Geländehöhen in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag verbindlich aufgenommen werden würden.

 

RH Vehndel hinterfragt, ob die Einhaltung dieser Höhen in der Folge auch überwacht werde. Dies wird von der Verwaltung aufgrund des öffentlichen Interesses bejaht.

 

Abschließend hinterfragt RH Vehndel die Aussage der privaten Eingabeführer, dass im Jahre 2006 von der Gemeinde geäußert worden sei, bei einer weiteren Bebauung des ehemaligen Sportplatzes sei ein Regenrückhaltebecken vorzusehen, welches seinen Standort hinter den Gründstücken am Lindenweg haben solle. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass man keine Erkenntnisse habe, dass eine derartige Einschätzung von der Gemeinde geäußert worden sei. Zudem wäre es unter Berücksichtigung der Entwässerungssituation nicht logisch nachvollziehbar, ein Regenrückhaltebecken an diesem Standort zu platzieren. Üblicherweise werde eine Rückhalteeinrichtung kurz vor dem Einleitungspunkt in das das Oberflächenwasser aufnehmende Gewässer errichtet. Wie bereits erläutert, sei eine Entwässerung des Gebiets lediglich in Richtung Rotdornweg und dann in Richtung Norden in den Wildenlohswasserzug sinnvoll möglich. Also wäre allenfalls die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in nächstmöglicher Nähe des Wildenlohswasserzug folgerichtig gewesen. Da in der vorliegenden Entwässerungskonzeption allerdings die erforderliche Rückhaltewirkung durch die überdimensionierte Rohrleitung DN 600 erzielt werden könne, sei die Errichtung eines Rückhaltebeckens nicht erforderlich.

 

Der Bauausschuss unterbreitet dem Rat über den Verwaltungsausschuss sodann folgenden