Beschluss:

Die in der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 05.06.2012 genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden