Beschluss:

Die Gemeinde gewährt zur Errichtung einer Leichenhalle mit Andachtsräumlichkeiten auf dem Friedhof in Edewecht auf der Grundlage des Nachfinanzierungsantrages der Ev.-luth. Kirchengemeinde vom 03.04.2012 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000,00 €. Der Zuschuss wird je zur Hälfte in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 bereitgestellt.

 

Der Friedhofsgebührenhaushalt einschließlich der Aufwendungen für die Andachtsräumlichkeiten ist kostendeckend auszurichten. Eine jährliche Defizitabdeckung erfolgt nicht.

 

Frühestens nach einer Laufzeit von zehn Jahren wird das Finanzierungskonzept einer Revision unterzogen. Eine weitere Bezuschussung über den Betrag von 200.000 € hinaus findet nicht statt.


Nach kurzer Aussprache fasst der Rat sodann folgenden