Beschluss:

1. Die Gemeinde Edewecht stimmt als Eigentümerin des Grundstücks der Kokerwindmühle an der Hauptstraße in Edewecht der Durchführung der Neubaumaßnahme zur Schaffung eines Nebengebäudes (5,00 m x 10,50 m) zu.

2. Träger der Baumaßnahme ist der Mühlenförderverein Edewecht e.V.. Die Gemeinde Edewecht wird den notwendigen Bauantrag und Planungsunterlagen vorbereiten.

3. Zur Finanzierung der Neubaumaßnahme gewährt die Gemeinde Edewecht dem Mühlenförderverein Edewecht e.V. eine jährliche Förderung von max. 10.000 Euro für die Zins- und Tilgungsleistungen aus einem vom Mühlenförderverein Edewecht e.V. aufzunehmenden Darlehn der Volksbank Oldenburg e.V. über eine Darlehenssumme von max. 100.000 Euro. Die notwendigen Finanzmittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2013 für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren bereitgestellt werden.


Zu Beginn der Aussprache führt GK Torkel erläuternd aus, dass bereits im Jahr 2008 eine eingehende Diskussion über die weitere Gestaltung des Platzes geführt wurde.

 

Nach Auffassung von RH Kahle stehe das Bauvorhaben in keinem Verhältnis zu den Kosten. Außerdem stelle sich für ihn die Frage, wie die Gemeinde zukünftig mit ähnlich gelagerten Anträgen umgehen wolle.

 

RH Seeger weist darauf hin, dass die Gemeinde Trauungen in der Kokerwindmühle als besondere Attraktion und die Mühle ansonsten als touristisches Ziel anbiete. Dementsprechend müssten auch Sanitärräume dort geschaffen werden. Im Übrigen bringe der Verein rd. 39.000 € an Eigenleistungen ein. Der Verein könne sich glücklich schätzen, dass durch die Maßnahme ein langjähriges Provisorium beendet werde.

 

Sodann fasst der Rat folgenden