Beschluss:

Der Schulträger beantragt für die vier Grundschulen der Gemeinde Edewecht den Beginn der inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2012/13, vorbehaltlich der evtl. notwendigen Zustimmungen der Schulvorstände der Grundschulen. Ein vorzeitiger Beginn kann nicht für Einzelschulen gestellt werden, so dass dieser Antrag an eine gemeinschaftliche Entscheidung aller Grundschulen und des Schulträgers gebunden ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Ratsfraktionen und der Edewechter Schulen zur weiteren Beurteilung insbesondere der baulich notwendigen Maßnahmen zu bilden.


Nach kurzer Aussprache, in der auf Nachfrage RH Dr. Fittjes berichtet wird, dass der geplante Arbeitskreis im Anschluss an die heutige Entscheidung eingerichtet werde, fasst der Rat sodann folgenden