RH Apitzsch teilt mit, dass nach seiner Kenntnis das Grundstück Deyehof 42 zum Verkauf stehe. Er erkundigt sich, ob der Bebauungsplan dort eine verdichtete Bebauung zulasse und ob der bauliche Bestand unter Denkmalschutz stehe.

 

Dies wird von der Verwaltung verneint. Die ehemalige Hofstelle stehe nicht unter Denkmalschutz. Am Standort dieses Gebäudes lasse der Bebauungsplan entweder eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes oder die Errichtung einer geringen Zahl von neuen Wohnhäusern innerhalb eines Baufensters zur Größe von 20,0 m x 40,0 m zu.

 

Im südlichen Bereich des Grundstücks setze der Bebauungsplan ein weiteres Baufenster zur Größe von 20,0 m x 20,0 m fest, in dem die Möglichkeit zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses bestehe.