GK Torkel erläutert auf Nachfrage, dass die Einstufung der einzelnen Maßnahmen in die Prioritätenstufen ein Vorschlag sei, der den verwaltungsseitigen Eindruck unter Berücksichtigung der technischen Notwendigkeit, der Nutzungsintensität und letztlich der Finanzierbarkeit wiedergibt. Diese Einschätzung könne sich selbstverständlich von Zeit zu Zeit ändern und unterliege im Rahmen der Haushaltsplanungen der abschließenden Beurteilung der Gremien.

 

RH Seeger dankt für die Erstellung der Prioritätenliste und regt an, diese auch zukünftig Arbeitsinstrument für die Verwaltung und den Rat zur Verfügung zu stellen. Dies wird von BMin Lausch zugesichert.

 

Die Prioritätenliste wird in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.