Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 6 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 11.06.2012 gekennzeichneten Bereich für den  Bebauungsplan Nr. 41 I a eine 5. Änderung dahingehend durchgeführt werden, dass der Verlauf der Erschließungsstraße nach Osten verschwenkt und dann entlang des Flurstücks 51/18 der Flur 15 vorbeigeführt und bis an die südliche Grundstücksgrenze des Grundstücks der Fa. MGS Energie GmbH herangeführt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung  der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

 


GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss daraufhin folgenden