Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 5 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 11.06.2012 gekennzeichneten Bereich der Bebauungsplan Nr. 176 aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung  der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Abweichend von den der Einladung zur Sitzung beigefügten Vorentwurfsunterlagen wird in der Sitzung erläutert, dass die innere Erschließung der Bauflächen über eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten gesicherte private Verkehrsfläche vorgesehen ist. Entsprechende Vorentwurfsunterlagen sind als Anlage Nr. 4 dem Protokoll beigefügt.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss daraufhin folgenden