Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 165 in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 11.06.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 165, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

GOAR Kahlen trägt zum Planverfahren anhand der Beschlussvorlage vor. Er erläutert hierbei insbesondere die von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu den während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweisen des Landkreises Ammerland.

 

Nachdem von der Verwaltung auf Nachfrage von RH Apitzsch klargestellt worden ist, dass der zur lärmtechnischen Abschirmung des Plangebiets nach Westen vorgesehene Wall geschlossen, d.h. ohne Durchfahrten herzustellen sein wird, unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden