Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Edewecht beteiligt sich an der Erstellung einer Windpotenzialstudie für das Kreisgebiet des Ammerlandes durch den Landkreis Ammerland. Sie erklärt sich bereit, den auf sie entfallenden Kostenanteil (1/6 von 50 % der Gesamtkosten) zu übernehmen.

 

  1. Die Anträge der EWE AG und der Germania Windpark GmbH & Co. KG, Rheine, auf Änderung des Flächennutzungsplanes werden bis zum Vorliegen der Windpotenzialanalyse zurückgestellt.

GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Hierbei teilt er mit, dass von der Fa. Germania Windpark GmbH & Co. KG, Rheine, ein weiterer Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes vorliege. Die Fa. Germania stelle in dem Antrag auf eine Fläche im Bereich Querenstede ab, die teilweise aber auch auf dem Gebiet der Gemeinde Edewecht („Gählwischen“) liege.

 

In der anschließenden Aussprache hinterfragt RH Apitzsch die genannten Kosten in Höhe von bis zu 160.000,00 € für die Erstellung der Windpotenzialanalyse. Diese erscheinen ihm sehr hoch.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass es sich bei der vom Landkreis genannten Summe um einen Höchstbetrag handele, der sich aus einer Nachfrage bei einem anderen Landkreis ergäbe, der wiederum eine vergleichbare Studie in Auftrag gegeben habe. Um auch den ungünstigsten Fall abdecken zu können, sei zunächst dieser Betrag in die Planung eingestellt worden. Die konkreten Kosten seien vom Landkreis noch zu ermitteln. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Erstellung einer Windpotenzialanalyse für das gesamte Kreisgebiet durchaus einen beachtlichen planerischen Aufwand bedeute und damit auch entsprechende Honorarkosten auslöse.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache wird deutlich, dass aus Sicht der Ausschussmitglieder für die Gemeinde Edewecht eine Auseinandersetzung mit der Thematik Windenergie in jedem Falle anstehe. Die Ermittlung potenzieller Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen sei daher als erforderlicher erster Schritt unvermeidbar. Die Möglichkeit, diesen Schritt gemeinsam mit den übrigen Gemeinden und dem Landkreis Ammerland vorzunehmen, sei daher eine günstige Gelegenheit, zum Thema Windenergie die bislang kreisweit verfolgte gemeinsame Strategie fortzuführen und darüber hinaus Honorarkosten zu sparen.

 

Aufgrund des Einwandes von RH Apitzsch, dass nach seiner Auffassung einer Ermittlung geeigneter Potenzialflächen zunächst die grundsätzliche Entscheidung darüber vorauszugehen habe, ob, wo und in welchem Umfang man weitere Windenergieanlagen zulassen wolle, wird von der Verwaltung nochmals erläutert, dass die Entscheidung über den Umfang einer Erweiterung der Vorrangflächen für die Windenergie erst dann ernsthaft getroffen werden könne, wenn man konkret wisse, welche Flächen im Gemeindegebiet überhaupt für diesen Zweck herangezogen werden können.

 

Sodann unterbreitet der Bausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden