Beschlussvorschlag:

  1. Die weitere Planung der Umgestaltung des Bereiches Grubenhof im Rahmen der Städtebausanierung soll auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 11.06.2012 dargestellten Variante 2 erfolgen. Die Rahmenplanung ist entsprechend anzupassen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Rahmenplanung einen entsprechenden Vorentwurf zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens für eine 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Ortsmitte“ zu erarbeiten.

GOAR Kahlen trägt einleitend anhand der Beschlussvorlage vor und übergibt dann an Herrn Dipl.-Ing. Janssen, NWP, der den aktuellen Stand der Rahmenplanung für den Bereich des Grubenhofes anhand einer Präsentation erläutert. Die Präsentation ist als Anlage Nr. 2 dem Protokoll beigefügt.

 

Ausgehend vom bisherigen Stand der Rahmenplanung für den Bereich Grubenhof stellt er eine zwischenzeitlich erarbeitete Variante der Planung vor. Von der Verwaltung wird  anschließend erläutert, dass Ziel der Planung für den Grubenhof neben der Etablierung einer kleinteiligen Bebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Schlachterei Noss und der Schaffung eines kleineren Platzraumes im hinteren Bereich des Grubenhofes auch die Verbesserung der verkehrlichen Durchlässigkeit in Richtung Bahnhofstraße sowie die Herstellung einer rad- und fußläufigen Anbindung des Grubenhofes an die Bahnhofstraße ist. Zur Verbesserung der Durchlässigkeit sah die Rahmenplanung bislang die Herstellung einer Umfahrung des Grundstückes Grubenhof 16 vor, um durch eine Einbahnstraßen-Lösung den derzeitigen Engpass südlich des Gebäudes Grubenhof 16 zu entschärfen. Die Eigentümer der von dieser Variante betroffenen Grundstücke (Hildebrandt und ehemals Willms) haben gegenüber der Verwaltung zwischenzeitlich ihre Bereitschaft zur Veräußerung der erforderlichen Flächen an die Gemeinde Edewecht signalisiert, so dass eigentumsrechtliche Hindernisse für die Herstellung einer Umfahrung nicht mehr bestehen würden. Auch zur Veräußerung der für die Herstellung des oben genannten Fuß- und Radweges erforderlichen Flächen liege die Zustimmung der Grundstückseigentümer vor.

 

Da diese Erschließungsvariante aber zu einer „Insellage“ des Grundstücks Grubenhof 16 führt, habe die Verwaltung parallel hierzu Kontakt mit dem Eigentümer dieses Grundstücks aufgenommen. Ergebnis dieser Gespräche war letztlich, dass dieser Eigentümer ebenfalls bereit ist, Teilflächen seines Grundstücks für eine Aufweitung der bestehenden Verkehrsfläche im Süden des Grundstücks an die Gemeinde Edewecht zu veräußern. Mit einer Aufweitung der Verkehrsfläche wie in der Präsentation (Variante 2) dargestellt, würde sich die Durchlässigkeit in diesem Bereich deutlich verbessern und einen normalen Begegnungsverkehr zulassen. Da nunmehr dieser Variante ebenfalls keine eigentumsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, sei sie aus Sicht der Verwaltung einer Umfahrung (die zur oben beschriebenen nachteiligen „Insellage“ des Grundstücks führen würde) vorzuziehen.

 

Weiter wird von der Verwaltung berichtet, dass auch mit dem Eigentümer des Objekts Bahnhofstraße 18 Gespräche hinsichtlich einer Optimierung der Verkehrsflächen vor dem Zimmermann-Markt geführt worden seien. Auch von diesem Eigentümer sei die Bereitschaft zu entsprechenden Veränderungen signalisiert worden.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird aus der Ausschussmitte die Möglichkeit einer Aufweitung des bestehenden Verkehrsraumes und der Verzicht auf eine Umfahrung des Grundstücks Grubenhof 16 übereinstimmend begrüßt. Auch die Rahmenplanung hinsichtlich der Platzfläche wird begrüßt. Bei Umsetzung des vorgestellten Konzepts sei man für eine Umgestaltung dieses Bereiches nicht auf den Eigentümer des Grundstückes Hauptstraße 59 (ehemals Noss) angewiesen und könne die Maßnahme in jedem Falle zeitlich noch im Rahmen der Städtebauförderung durchführen.

 

Abschließend erkundigt sich RH Bekaan, ob bei der vorliegenden Planung sichergestellt bleibe, dass im Grubenhof eine Platzfläche entstehen könne, auf der kleinere Veranstaltungen von örtlicher Bedeutung stattfinden könnten (z.B. der Weihnachtsmarkt). Von Dipl.-Ing. Janssen wird hierzu ausgeführt, dass sich der für eine Platzfläche zur Verfügung stehende Bereich bei Umsetzung der zweiten Variante flächenmäßig nicht verringern würde. Für welche Veranstaltung der Platz genutzt werden könne, hänge letztlich von der Gliederung dieser Fläche ab. Hierüber müsse aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen werden.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden