GOAR Kahlen führt anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein und leitet dann zu Herrn Dipl.-Ing. Janssen, NWP, über.

 

Dieser erläutert im Folgenden anhand einer Präsentation sowohl die Anforderungen an ein klassisches Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als auch die Möglichkeit einer sog. Neufassung des Flächennutzungsplanes (zeichnerische Zusammenfassung aller bislang aufgelaufener Änderungen in einem neuen Plan) mit sich daran anschließender punktueller themen- und/oder flächenbezogener Änderung des zuvor neu bekannt gemachten Flächenutzungsplanes, die dann auf der Grundlage eines separat erarbeiteten gemeindlichen Entwicklungskonzepts erfolgen würde.

 

In der anschließenden Aussprache werden daraufhin insbesondere die Kosten, die Dauer sowie die Bedeutung des Verfahrensschrittes der sog. Neufassung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf die Beschäftigung der politischen Gremien mit den langfristigen gemeindlichen Entwicklungszielen thematisiert.

 

Von der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass für eine sog. Neufassung des Flächennutzungsplanes, mit der im Wesentlichen der Zweck verfolgt werde, eine einheitliche zusammengefasste Darstellung der planerischen Ist-Situation herbeizuführen, mit eher geringen Honorarkosten zu rechnen sei. Ein konkretes Angebot liege hierzu zwar noch nicht vor, könne von der Verwaltung aber bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses nachgereicht werden. Besondere Verfahrensschritte bei der Zusammenführung und redaktionellen Überarbeitung der planerischen Ist-Daten seien nicht einzuhalten. Lediglich für den Beschluss über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes sei eine Beteiligung der Gremien erforderlich. Mit der Durchführung einer Neufassung, also einer Zusammenführung sämtlicher rechtsgültiger Änderungen des Flächennutungsplanes in eine aktuelle Plangrundlage und die redaktionelle Überarbeitung der Inhalte hinsichtlich ihrer Darstellung und Bezeichnung könnte eine Ausgangsgrundlage geschaffen werden, von der ausgehend durch die politischen Gremien die gemeindlichen Entwicklungsziele formuliert werden und letztlich in konkrete punktuelle (themen- und flächenbezogene) Änderungen des dann neu gefassten (gezeichneten, s.o.) Flächennutzungsplanes münden könnten. Durch den vorgeschalteten Schritt der Neufassung werde daher die politische Planung keinesfalls ausgebremst. Am Ende des Prozesses stehe, wie auch bei einer umfassenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, ein Flächennutzungsplan, in dem die aktuellen strategischen Planungsziele der Gemeinde Edewecht ihren Niederschlag finden.

 

Das geschilderte Vorgehen biete den hoch einzuschätzenden Vorteil, das die separat auf politischer Ebene entwickelten Planungsziele konzentriert im Wege in sich abgeschlossener Änderungsverfahren des bestandskräftigen neu gefassten Flächennutzungsplanes abgearbeitet werden könnten, ohne dass trotz eventuell nur punktuell bestehenden Änderungsbedarfes das gesamte Gemeindegebiet Gegenstand eines förmlichen Neuaufstellungsverfahrens werden müsste.

 

Letztlich kommt der Ausschuss überein, abschließend über den Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses zu entscheiden. Bis zu diesem Zeitpunkt solle die Verwaltung die Kosten für Erarbeitung einer Neufassung (also einer zeichnerischen Zusammenfassung aller bisherigen Änderungen in einem Plan) beziffern.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Zwischenzeitlich liegt ein Angebot des Büros NWP, Oldenburg, für die Neufassung (Neuzeichnung) des Flächennutzungsplanes vor, welches mit einem Betrag von 6.000,00 € brutto abschließt. Das Angebot wird parallel zu diesem Protokoll zur Vorbereitung auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses an dessen Mitglieder versandt.)