Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Edewecht als Schulträgerin der HRS Edewecht spricht sich dafür aus, die HRS in eine Oberschule, nach Möglichkeit mit einem gymnasialen Angebot, als teilgebundene Ganztagsschule umzuwandeln. Die Umwandlung zur teilgebundenen Ganztagsoberschule sollte zum nächstmöglichen Termin angestrebt werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Schulträger des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht, der Gemeinde Bad Zwischenahn, Kontakt hinsichtlich der Zustimmung zur Einrichtung eines gymnasialen Angebotes an der neuen Oberschule am Breeweg aufzunehmen.

3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, Kontakt mit dem Schulvorstand der jetzigen HRS Edewecht hinsichtlich der Gestaltung der Organisations- und Unterrichtsform der Oberschule aufzunehmen. Der Schulträger bevorzugt für die Oberschule die schulzweigübergreifende Beschulung und ein teilgebundenes Ganztagsangebot.

4. Die HRS Edewecht wird aufgefordert, ein pädagogisches Konzept zur Einführung einer Oberschule am Standort am Breeweg unter alternativer Berücksichtigung eines gymnasialen Angebotes, eines schulzweigübergreifenden Unterrichts und einer teilgebundenen Ganztagsbeschulung bis zum 31. Aug. 2012 auszuarbeiten.

5. Eine Elterninformation soll vorbereitetet werden, sobald die umsetzbaren Rahmenbedingungen (Gymnasiales Angebot, Ganztagsangebot, Unterrichtsform) geklärt sind. Die Elterninformation soll bis spätestens 30.09.2012  unter Einbindung der Schule, der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Verwaltung durchgeführt werden.

6. Sofern sich die rechtliche Grundlage zur Einführung einer IGS nach der Landtagswahl 2013 verändern sollte und in der Folge der Elternwille das Bedürfnis für eine Umwandlung der OBS zur IGS unter Beibehaltung der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn/Edewecht ergibt, wird diese Umwandlung zum nächst möglichen Termin zugestimmt.


Aufgrund des Sachzusammenhangs sind die Unterpunkte zu TOP 6 wie folgt zusammenhängend beraten worden:

 

GOAR Knetemann führt den Sachverhalt laut Beschlussvorlage aus.

 

Auf Nachfrage von AV Taeger teilt RSD Janßen mit, dass der Landesschulbehörde keine Erkenntnisse über Schülerzahlenentwicklungen an Gymnasien nach Einführung einer IGS oder OBSen mit gymnasialem Zweig vorliegen.

 

RH Apitzsch erkundigt sich nach den Voraussetzungen zur Einführung einer OBS mit gymnasialem Zweig.

 

GOAR Knetemann teilt mit, dass zur Einführung einer OBS mit gymnasialem Zweig insgesamt 75 Schüler pro Jahrgang, davon mindestens 27 Schüler im gymnasialen Zweig, vorhanden sein müssen. Des Weiteren wäre hier überdies eine Zustimmung der Gemeinde Bad Zwischenahn als Schulträger des Gymnasiums Bad Zwischenahn - Edewecht zwingend notwendig.

 

Die RHen Apitzsch, Bischoff und Jacobs teilen mit, dass sie sich gegen eine OBS ohne gymnasialen Zweig aussprechen, da dies gegen den Willen der Eltern- und Lehrerschaft geschehen würde. Aus ihrer Sicht wäre es in diesem Fall sinnvoller, die HRS Edewecht zu erhalten und zu warten, bis die gesetzlichen Bestimmungen die Einführung einer IGS in Edewecht zulassen, oder die HRS Edewecht durch eine OBS mit gymnasialem Zweig zu ersetzen. Daher beantragt die SPD-Fraktion, im Beschlussvorschlag Nr. 1 die Worte „nach Möglichkeit“ und im Beschlussvorschlag Nr. 4 das Wort „alternativer“ zu streichen.

 

Lehrervertreter Kosmis gibt zu bedenken, dass eine jetzige Elternbefragung zur Einführung einer IGS keinen Sinn macht, da eine Umsetzung an den gesetzlichen Erfordernissen scheitert. Alle Beteiligten sind für die Einführung einer IGS. Da die HRS zurzeit in „Aufbruchstimmung“ ist, sollte man dies nutzen und eine Weiterentwicklung zur OBS anstreben.

 

RH Heiderich-Willmer und RF Greulich erläutern, dass sich sowohl die CDU als auch die Grünen für die kurzfristige Umwandlung der HRS Edewecht zur OBS ohne gymnasialen Zweig aussprechen, da aufgrund der Schülerzahlen eine IGS in Edewecht nicht eingerichtet werden kann und man nicht warten sollte, bis die gesetzlichen Vorgaben gelockert werden. Eine OBS mit gymnasialem Zweig sei nicht notwendig, da man mit der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht eine hervorragende Schule habe, die nicht geschwächt werden sollte. Eine Elternbefragung mache zurzeit keinen Sinn, da ein Votum für die Einführung einer IGS aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zurzeit sowieso nicht umgesetzt werden kann.

Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben dahingehend ändern, dass mit den vorhandenen Schülerzahlen eine IGS in Edewecht eingerichtet werden kann, sollte man dies umgehend umsetzen.

 

BMin Lausch plädiert dafür, die von der Verwaltung formulierten Beschlussvorschläge zu unterstützen, um die Schulentwicklung in Edewecht kurzfristig vorantreiben zu können.

 

RH Heiderich-Willmer beantragt, die Sitzung für zehn Minuten zu unterbrechen, damit sich die Fraktionen beraten können.

 

- einstimmig –

 

Nach der Sitzungspause teilt RF Greulich mit, dass die Gruppe CDU/Die Grünen die Beschlussvorschläge eins bis fünf unterstützen. Allerdings setze man sich weiter für die Einrichtung einer IGS in Edewecht ein, wenn die gesetzlichen Bestimmungen gelockert werden.

 

Daher wird seitens der Gruppe CDU/Die Grünen beantragt, den Beschlussvorschlag Nr. 6 der Vorlage durch den Beschlussvorschlag Nr. 6 des Antrages der Gruppe CDU/Die Grünen zu ersetzen.

 

 

AV Taeger weist vor einer Abstimmung über die Beschlussvorschläge darauf hin, dass zu den Punkten 3 und 4 eine Änderung der Formulierung dahingehend notwendig sei, dass eine schulzweigübergreifende oder jahrgangsbezogene Beschulung gewünscht werde. Der dort verwandte Begriff „jahrgangsübergreifend“ sei nicht korrekt.

 

RH Bischoff und RH Jacobs teilen mit, dass die SPD sich auch weiterhin gegen eine OBS ohne gymnasialen Zweig ausspreche, sodass der Antrag im  Beschlussvorschlag Nr. 1 die Worte „nach Möglichkeit“ und im Beschlussvorschlag Nr. 4 das Wort „alternativer“ zu streichen, aufrecht erhalten werde.

 

Der Antrag der SPD wird bei 4 Ja- und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Sodann wird über den Antrag der Gruppe CDU/DIE GRÜNEN vom 09.05.2012 auf Änderung des Beschlussvorschlages Nr. 6 beschlossen. Der Antrag wird bei 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen.