AV Taeger stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

RH Apitzsch beantragt, dass der TOP 7 vor dem TOP 6 und der TOP 11 vor dem TOP 8 behandelt wird. Der Antrag wird abgelehnt, da sich bei einer Enthaltung und fünf Gegenstimmen lediglich fünf Ausschussmitglieder für den Antrag aussprechen.