Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Behörde die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h und die Anordnung eines Überholverbotes auf der Küstenkanalstraße/B401 im Bereich der Gemeinde Edewecht sowie auf der L828 zwischen Jeddeloh I und Friedrichsfehn zu beantragen. Für die Durchsetzung der Anordnung beantragt die Gemeinde bei den zuständigen Behörden die Installation von festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und eine zusätzliche regelmäßige mobile Überwachung der Anordnung.

 


Zunächst erläutert RH Heiderich-Willmer den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er bedauert, dass bisherige gleichlautende Anträge jeweils abschlägig beschieden wurden und macht deutlich, insbesondere Anlieger seien regelmäßig Gefahren durch nachkommende schnell fahrende Fahrzeuge ausgesetzt, weil deren Fahrer oft nicht mit Abbiegeverkehr außerhalb einmündender Straßen rechneten. Unabhängig davon sei eine Geschwindigkeitsreduzierung auch deshalb sinnvoll, weil die Schwere von Sach- und Personenschäden in direktem Zusammenhang mit der Geschwindigkeit stehe.

 

Hierzu führt Vfw Behrens aus, in der letzten Verkehrskommission sei erörtert worden, dass durch Überholverbote im Bereich Klein Scharrel, Höhe Elstermann, und des Schafdammes die Unfallzahlen deutlich gesenkt werden konnten. Diese lägen im Gemeindegebiet im Übrigen auf einem auffällig niedrigen Niveau. Trotzdem behalte man die B401 im Blick und prüfe weitere sinnvolle Maßnahmen zur Unfallverhütung. Geschwindigkeitsreduzierungen würden jedoch nicht favorisiert, um die Leichtigkeit des Verkehrs nicht einzuschränken. Die V85 liege in diesem Bereich aktuell bei 90 km/h.

 

RH Bekaan befürwortet aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Verkehrswege eine Trennung des Antrages für die Bereiche B401 und L828 zwischen Jeddeloh I und Friedrichsfehn und verdeutlicht, auch bei rückläufiger Unfallzahl sei jeder Unfall einer zu viel. Ihn interessiere in diesem Zusammenhang, ob bzgl. der neuen Linksabbiegespur zwischen Husbäke und Jeddeloh II bereits Geschwindigkeitsreduzierungen oder Überholverbote geplant seien, da hier weitere Gefahrensituationen aufgrund des dann auf die B401 einbiegenden und nur langsam Fahrt aufnehmenden Schwerlastverkehrs zu erwarten seien.

 

RH Heiderich-Willmer setzt solche Maßnahmen voraus, da sonst insbesondere im Berufsverkehr für Schwerlastverkehr kaum eine Möglichkeit bestehe, überhaupt auf die B401 einzubiegen. Er betont ebenfalls, auch rückläufige Unfallzahlen dürften nicht von weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen abhalten. Es gebe immer noch viele Beinahe-Unfälle. Die Durchschnittsgeschwindigkeit von 90 km/h beruhe auch auf Messungen zu Hauptverkehrszeiten, in denen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens eine hohe Geschwindigkeit nicht möglich sei. Außerhalb dieser Zeiten seien dagegen sehr wohl weiterhin sehr hohe Geschwindigkeiten festzustellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Antrages sei im Übrigen auch die Verminderung der Lautstärke zum Wohle der Anwohner.

 

RH Frahmann schließt sich diesen Ausführungen an und betont, ein ähnlicher Eindruck herrsche auch bei den Anwohnern der L828 zwischen Jeddeloh I und Friedrichsfehn vor. Die dort teilweise bestehenden Überholverbote verleiteten seines Erachtens manche Fahrer dazu, kurz vor einem solchen unbedingt noch überholen zu wollen, was wiederum zu neuen Gefahrensituationen führe. Insofern frage er die Verwaltung, ob aufgrund des jüngst verabschiedeten Lärmaktionsplanes als kurzfristige Maßnahme weitere Geschwindigkeitsreduzierungen an dieser Stelle umgesetzt werden könnten.

 

Hierzu erläutert FBL Torkel, Adressaten dieses Gutachtens seien die zuständigen Behörden des Landes und des Bundes, die die vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich als Vorschläge betrachteten, die aufgrund fehlender Mittel bis auf Weiteres eher nicht zeitnah umgesetzt würden.

 

Sodann unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem VA folgenden