Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung für das Frei- und Hallenbad Edewecht wird bedingt zugestimmt.

 

a.

Die Nutzungsentgelte für Erwachsene im Schwimmbadbereich mit Ausnahme der Gruppentarife werden um 20 % erhöht.

b.

Die Preise für Familienkarten für die Freibadsaison für Familien mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Edewecht werden um 20 % erhöht.

c.

Für die Nutzung des Therapiebeckens mit zeitlicher Begrenzung durch örtliche Vereinen wird eine Nutzungspauschale von 20,00 € pro halber Stunde Nutzung unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Nutzer erhoben.

d.

Die Entgelte für eine Tageskarte für die Nutzung des Saunabereiches inklusive der Nutzung des Frei- und Hallenbades werden auf 12,00 € für Erwachsene und auf 8,00 € für Kinder und Jugendliche erhöht. Vergünstigte Entgelte während der Freibadsaison entfallen.

e.

Die Entgelte für eine 12er-Tageskarte für die Nutzung des Saunabereiches inklusive der Nutzung des Frei- und Hallenbades werden auf 120,00 € für Erwachsene und auf 80,00 € für Kinder und Jugendliche erhöht.

f.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, für das Jahr 2018 das Nutzerverhalten der Nutzer des Frei- und Hallenbades Edewecht sowie die Verteilung der anfallenden Kosten zu analysieren und dem Sport- und Kulturausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen hierüber zu berichten.

 


FBL Sander und SGL Schöbel erläutern den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

RH Oetje teilt mit, dass er einen Großteil der angestrebten Erhöhungen begrüße. Allerdings tue er sich sehr schwer damit, die Vier-Monats- und Jahreskarten ersatzlos zu streichen. Bei einer Einführung der 100er-Frühschwimmerkarte müssten regelmäßige Nutzer des Schwimmbades Preissteigerungen von bis zu 110 % hinnehmen und dies sei nicht verhältnismäßig. Er schlage daher vor, die Vier-Monats- und Jahreskarten vorerst nicht abzuschaffen und die Kartenpreise auch hier um 20 % zu erhöhen.

RH Oetje gibt zu bedenken, dass aufgrund der angestrebten Preiserhöhungen zu befürchten sei, dass ein großer Teil der regelmäßigen Nutzer des Frei- und Hallenbades Edewecht zukünftig ihre Besuche einschränken bzw. einstellen würden.

 

FBL Sander weist darauf hin, dass bei einer Preiserhöhung der Jahreskarte um 20 % ein regelmäßiger Badbesucher mit 350 Nutzungstagen pro Tag ein Nutzungsentgelt von 0,62 € entrichten würde. Demgegenüber erhalte die Verwaltung pro Schüler im schulischen Schwimmunterricht 1,00 € pro Nutzung, sodass ein erwachsener Jahreskarteninhaber von der Gemeinde Edewecht höher subventioniert werde als ein Schulkind. Er betont nochmals, dass ein gutes Angebot auch mit einem zeitgemäßen Nutzungsentgelt vergütet werden müsse.

 

RF Taeger zeigt sich sehr erfreut, dass die Gemeinde Edewecht ihren Bürgern mit dem Frei- und Hallenbad ein so attraktives Angebot vorhalte. Sie betont, dass nicht die tatsächlichen Besucher hohe Kosten verursachen. Vielmehr werden die hohen Kosten von den Bürgern erzeugt, die das Bad nicht besuchen. Sie bittet daher alle Anwesenden, dass Frei- und Hallenbad Edewecht zukünftig regelmäßig zu besuchen.

 

Auch RF Taeger spricht sich dafür aus, die Preise für den Schwimmbadbereich vorerst um 20 % zu erhöhen. Außerdem regt sie an, das Nutzerverhalten im Frei- und Hallenbad im laufenden Haushaltsjahr genau zu analysieren, um im kommenden Jahr nochmals über die Erhöhung der Nutzungsentgelte zu diskutieren.

 

Weiter spricht sich RF Taeger dafür aus, den hohen Qualitätsstandard des Frei- und Hallenbades sowie des Saunabetriebes dauerhaft aufrecht zu erhalten. Eventuell habe man nach der Aufgabe des Stadions noch die Möglichkeit, den Außenbereich des Freibades ansprechend zu erweitern.

Auch die Öffnungszeiten des Schwimmbades für die Öffentlichkeit solle man weiter im Auge haben, da z. B. das Schwimmbad in der Gemeinde Wiefelstede wesentlich mehr Stunden pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich sei.

 

Abschließend plädiert sie dafür, dem Edewechter Schwimmverein auch weiterhin das Hallenbad für Trainings- und Wettkampfzwecke kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

RH Eiskamp spricht sich ebenfalls für eine Erhöhung der Nutzungsentgelte in Höhe von vorerst 20 % aus, um dann in der Zukunft regelmäßig die tatsächlichen Nutzungen zu analysieren.

 

RH Kaptein erkundigt sich, wie viele Vier-Monats- und Jahreskarten tatsächlich verkauft werden.

SGL Schöbel teilt mit, dass im Jahr 2017 ca. 240 Vier-Monats-Karten und ca. 30 Jahreskarten verkauft worden seien.

 

RH Kaptein gibt zu bedenken, dass hier die Anzahl der verkauften Karten relativ gering sei, sodass sich auch der finanzielle Schaden in Grenzen halte.

 

BMin Lausch betont, dass sie alle vorgebrachten Meinungen nachvollziehen könne, jedoch gibt sie zu bedenken, dass gerade durch das Frühschwimmen für einen relativ kleinen Personenkreis hohe Kosten verursacht würden, da das Badpersonal morgens bereits um 5:30 Uhr im Schwimmbad anwesend sein müsse, sodass für jede Frühschwimmereinheit u. a. auch Nachtzuschläge für das Personal gezahlt werden müssen. Sie plädiert dafür, der Verwaltung einen entsprechenden Arbeitsauftrag zu erteilen, um das Nutzerverhalten und die tatsächlich anfallenden Kosten genau zu prüfen, um dann über die gesamte Angelegenheit erneut zu beraten.

 

RH von Aschwege regt an, das Frühschwimmen später beginnen zu lassen, um die Zahlung von Nachtzuschlägen zu vermeiden. Diesbezüglich schlägt er vor, eine entsprechende Umfrage unter den Frühschwimmern durchzuführen.