RH Heiderich-Willmer teilt mit, dass der zur Abgrenzung der Torfabbaufläche östlich der Siedlung Moosbeerweg in Husbäke laut Abbaugenehmigung zu errichtende Erdwall nach seiner Auffassung immer noch nicht dauerhaft hergestellt worden sei.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass man aufgrund der bereits in der Vergangenheit hinterfragten Situation den Landkreis als Genehmigungsbehörde vor einiger Zeit um Prüfung der Situation gebeten habe. Seinerzeit sei von dort die Auskunft erteilt worden, dass der vorhandene Wall die Anforderungen aus der Abbaugenehmigung erfülle. Man werde die jetzige Anfrage aber zum Anlass nehmen, dies erneut zu hinterfragen.