RH von Aschwege berichtet, dass in einer Waldfläche an der Goldenen Linie in Portsloge derzeit Forstarbeiten stattfinden würden. Er hinterfragt, ob dies mit der Brut- und Setzzeit vereinbar sei.

 

Von der Verwaltung wird hierzu berichtet, dass die Durchführung forstwirtschaftlicher Arbeiten grundsätzlich zu jeder Jahreszeit zulässig sei. Die Einhaltung der allgemeinen naturschutzrechtlichen Schutzbestimmungen obliege dabei den Verantwortlichen vor Ort. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland sei über die angesprochenen Arbeiten informiert. Diese könne als zuständige Behörde auch kontaktiert werden, soweit von Bürgern vermutet werde, dass Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verbotstatbestände vorliegen.