Sitzung: 23.04.2012 Bauausschuss
RH von Aschwege berichtet, dass in einer Waldfläche an der Goldenen Linie in Portsloge derzeit Forstarbeiten stattfinden würden. Er hinterfragt, ob dies mit der Brut- und Setzzeit vereinbar sei.
Von der Verwaltung wird hierzu
berichtet, dass die Durchführung forstwirtschaftlicher Arbeiten grundsätzlich
zu jeder Jahreszeit zulässig sei. Die Einhaltung der allgemeinen
naturschutzrechtlichen Schutzbestimmungen obliege dabei den Verantwortlichen
vor Ort. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland sei über die
angesprochenen Arbeiten informiert. Diese könne als zuständige Behörde auch
kontaktiert werden, soweit von Bürgern vermutet werde, dass Verstöße gegen
naturschutzrechtliche Verbotstatbestände vorliegen.