Beschlussvorschlag:

Für die Installation einer Beschallungsanlage im Stadion Edewecht gewährt die Gemeinde Edewecht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 €. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abschlussrechnung ausgezahlt. Diese Maßnahme steht jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt.


GOAR Knetemann führt den Sachverhalt laut Beschlussvorlage aus. RH Seeger bittet die Verwaltung darum, beim Landkreis Ammerland zu eruieren, ob dort eine Förderung beantragt werden kann. Dies wird verwaltungsseitig zugesichert.

RH Pophanken fragt an, ob es auf den Sportanlagen in der Gemeinde Edewecht weitere Beschallungsanlagen gibt. GOAR Knetemann berichtet, dass auf dem Sportgelände an der Wischenstraße in Jeddeloh II eine Anlage installiert wurde. Hier wurde allerdings seitens des Vereins kein Antrag auf Bezuschussung gestellt.

RH Oetje fügt hinzu, dass im Stadion Edewecht regelmäßig Sportveranstaltungen der Schulen und die Abnahme des Sportabzeichens stattfinden und die Anschaffung einer Beschallungsanlage daher notwendig ist.