Beschlussvorschlag:

Die Benutzungsordnung für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen der Sportanlage “Wischenstraße“, Wischenstraße 42, Jeddeloh II, 26188 Edewecht, wird in der vorliegenden Form erlassen.


GOS Wilken erläutert die Beschlussvorlage. RH Jacobs fragt an, ob die vorhandenen Plätze an der Wischenstraße für den Spiel- und Trainingsbetrieb noch ausreichend sind. GOS Wilken führt aus, dass die Plätze stark frequentiert sind, momentan aber noch als ausreichend anzusehen sind.