Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht bewährt für die Jahre 2012 bis 2016  Sportfördermittel in Höhe von jährlich 10.000,00 €. Es verbleibt bei dem Verteilerschlüssel, dass vier Anteile für jugendliche Mitglieder und ein Anteil für erwachsene Mitglieder bei einem Grundbetrag von 50,00 € je Verein zugrunde gelegt werden. Maßgebend sind die vom Kreissportbund erfassten Mitgliederzahlen.


GOS Wilken erläutert die Beschlussvorlage. RH Seeger bittet darum, den Edewechter Sportvereinen die Förderrichtlinien schriftlich zu übersenden. Dies wird verwaltungsseitig zugesichert.