Ein Bürger erkundigt sich, ob es richtig sei, dass das Frei- und Hallenbad in den Ferienzeiten auch während der Woche ganztägig für die Öffentlichkeit zugänglich sei, da regelmäßig in der NWZ eingeschränkte Öffnungszeiten gemeldet werden.

 

BMin Lausch teilt mit, dass die Angaben in der NWZ nicht den Öffnungszeiten entsprächen. Laut Satzung stehe das Frei- und Hallenbad der Allgemeinheit in den Ferienzeiten ganztägig zur Verfügung. Man werde die NWZ nochmals hierüber informieren.