Beschlussvorschlag:

Der geänderten Fassung der Richtlinie für die Ehrung von Personen, die sich auf Grund ihres besonderen ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit verdient gemacht haben, wird zugestimmt.


GOI Schöbel erläutert  den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

RH Martens gibt zu bedenken, dass es sich bei der Vergabe des Preises um eine besondere Ehrung handeln sollte. Daher  bittet er, den § 4 der Richtlinie dahingehend abzuändern, dass eine Wiederholungsehrung ausgeschlossen werde. Dieser Änderung stimmen die weiteren Ausschussmitglieder zu.

 

AV Greulich weist darauf hin, dass in § 5 der Richtlinie lediglich die Bekanntgabe der Wahl in der NWZ vorgesehen sei. Hier sollte eine Veröffentlichung auch über die anderen lokalen Zeitungen erfolgen, damit auch alle Edewechter davon erfahren. Auch sollte man auf der Homepage der Gemeinde Edewecht von der Preisverleihung berichten und alle Edewechter auffordern, Vorschläge bei der Verwaltung einzureichen.

 

GOAR Knetemann teilt mit, dass aufgrund der Hauptsatzung der Gemeinde Edewecht öffentliche Bekanntmachungen über die NWZ zu veröffentlichen seien. Natürlich werde man auch über die Homepage die Preisverleihung bewerben.