Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Edewecht wird zugestimmt.


GOI Schöbel erläutert  den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

 

GOAR Knetemann teilt ergänzend mit, dass in einigen Nachbargemeinden viele Krippenträger private Elternorganisationen seien, die ein Krippenangebot teilweise in Einfamilienhäusern mit lediglich zwei Erzieherinnen pro Gruppe anbieten würden. Somit könne hier der Standard nicht mit den Edewechter Krippen verglichen werden. Allerdings sei es dann aber auch möglich, die Beiträge deutlich günstiger zu gestalten.