GOAR Kahlen erläutert ausführlich anhand der mit der Einladung versandten Unterlagen den Werdegang des Änderungsverfahrens zum LROP und die im Verfahren durch die Gemeinde Edewecht hierzu abgegebenen Stellungnahmen. Er streicht hierbei die Fragestellungen zu den hydrogeologischen, kleinklimatischen sowie den Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Struktur und die Kulturlandschaft des Ammerlandes heraus, die im Rahmen des Änderungsverfahrens hinsichtlich der abschließenden Festlegung der Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung (Torf) aus Sicht der Gemeinde Edewecht von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Im Anschluss an den Bericht gibt RH Heiderich-Willmer zu bedenken, dass allein durch ein Unterlassen des Abbaues der Torf nicht erhalten werden könne, sondern sich auch durch die bislang auf den Flächen stattfindende landwirtschaftliche Bewirtschaftung langfristig verzehren werde.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass durch das jetzige Änderungsverfahren die Ausweisung von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung auf landesraumordnerischer Ebene abschließend geregelt werden solle. Das bedeute, dass die jetzt getroffenen Festlegungen auf absehbare Zeit nicht mehr diskutabel seien. Daher sei es von entscheidender Bedeutung, gegenüber dem Land Niedersachsen zum jetzigen Zeitpunkt auf die besondere Betroffenheit der Gemeinde Edewecht hinzuweisen. Die Gemeinde Edewecht sei nicht gegen einen Torfabbau an sich.  Eine Beibehaltung der jetzigen raumordnerischen Festlegungen führe aber bei einer zu erwartenden steigenden Nachfrage nach Abbauflächen auch im eigentumsrechtlich kleingliedrigen Bereich nördlich des Küstenkanals in der Praxis zu einem ungesteuerten Abbau und damit zu einem „Flickenteppich“. Wichtig sei es daher, zum jetzigen Zeitpunkt auf Landesebene die grundlegenden Probleme des Torfabbaus zu hinterfragen. Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren zeige deutlich, dass die angesprochenen Belange bei Einzelgenehmigungen allenfalls nur punktuell Berücksichtigung finden würden.