Sitzung: 23.04.2012 Bauausschuss
Vorlage: 2012/IV/041
Beschlussvorschlag:
1. Zu
den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 169
„Alter Sportplatz“ in Friedrichsfehn in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 „Alter Sportplatz“, der aufgrund der
Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form
als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan Nr. 169 „Alter Sportplatz“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Er weist auch zu diesem Beratungspunkt auf die wegen der zum Zeitpunkt des Versands der Einladung noch laufende öffentliche Auslegung auf die nachgereichten Abwägungsvorschläge hin. Diese Abwägungsvorschläge sind dem Protokoll als Anlage Nr. 3 nochmals beigefügt.
Nach Erläuterung der Abwägungsvorschläge
(insbesondere hinsichtlich der Anregung der unteren Naturschutzbehörde, auf
Ebene des Bebauungsplanes durch eine entsprechende Festsetzung bereits zum
jetzigen Zeitpunkt den Erhalt konkreter Einzelbäume im Bereich des Denkmals zu
regeln sowie zu dem Hinweis der EWE Wasser GmbH auf die erreichte
Kapazitätsgrenze der Pumpwerke „Dorfstraße“ und „Spathenweg“) unterbreitet der
Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden