Beschlussvorschlag:

1.      Zu den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 169 „Alter Sportplatz“ in Friedrichsfehn in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 „Alter Sportplatz“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 169 „Alter Sportplatz“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.


GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Er weist auch zu diesem Beratungspunkt auf die wegen der zum Zeitpunkt des Versands der Einladung noch laufende öffentliche Auslegung auf die nachgereichten Abwägungsvorschläge hin. Diese Abwägungsvorschläge sind dem Protokoll als Anlage Nr. 3 nochmals beigefügt.

 

Nach Erläuterung der Abwägungsvorschläge (insbesondere hinsichtlich der Anregung der unteren Naturschutzbehörde, auf Ebene des Bebauungsplanes durch eine entsprechende Festsetzung bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Erhalt konkreter Einzelbäume im Bereich des Denkmals zu regeln sowie zu dem Hinweis der EWE Wasser GmbH auf die erreichte Kapazitätsgrenze der Pumpwerke „Dorfstraße“ und „Spathenweg“) unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden