Beschlussvorschlag:

1.         Zu den während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

2.         Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.


GOAR Kahlen trägt zum Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Er weist auf die nachträglich zur Einladung versandten Abwägungsvorschläge hin, die aufgrund der Dauer der öffentlichen Auslegung bis einschließlich 16.04.2012 im Nachgang zur Einladung versandt wurden. Er geht dabei insbesondere auf die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Hinweisen des Landkreises Ammerland ein und erläutert die hierzu formulierten Abwägungsvorschläge (Schutzradius um die als zu erhalten festgesetzte Trauerbuche, Breite des Pflanzstreifens zur Abgrenzung des Plangebiets zum allgemeinen Wohngebiet und Sicherstellung einer Durchmischung des Gebiets durch gewerbliche Nutzung von Teilflächen im Erdgeschoss des geplanten vorderen Gebäudes). Die gesamten Abwägungsvorschläge sind diesem Protokoll der Vollständigkeit halber nochmals als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache bringt RH Apitzsch nochmals seine bereits in den vorangegangenen Beratungen zu dieser Planänderung vorgebrachten Bedenken hinsichtlich einer Erschließung der Baufläche über eine direkte Anbindung an die Hauptstraße vor. Von der Verwaltung wird hierzu, wie bereits auch schon in den früheren Beratungen geschehen, erläutert, dass aus verkehrsbehördlicher Sicht die Anlegung einer Zufahrt zur Hauptstraße in diesem Bereich als unproblematisch eingeschätzt werde und im Gegenteil eine alleinige Abwicklung des Zu- und Abfahrtverkehrs über eine Anbindung an die Eichenallee zu Verkehrsproblemen im Bereich Eichenallee und Einmündungsbereich der Eichenallee in die Hauptstraße führen würde.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden