Beschlussvorschlag:

Der Schulträger beantragt für die vier Grundschulen der Gemeinde Edewecht den Beginn der inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2012/13, vorbehaltlich der evtl. notwendigen Zustimmungen der Schulvorstände der Grundschulen. Ein vorzeitiger Beginn kann nicht für Einzelschulen gestellt werden, so dass dieser Antrag an eine gemeinschaftliche Entscheidung aller Grundschulen und des Schulträgers gebunden ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Ratsfraktionen und der Edewechter Schulen zur weiteren Beurteilung insbesondere der baulich notwendigen Maßnahmen zu bilden.


GOAR Knetemann führt den Sachverhalt laut Beschlussvorlage aus.

 

Dr. Lüschen berichtet, dass man durch das Regionale Integrationskonzept bereits seit ca. 10 Jahren erfolgreich tätig ist und die Einführung der Inklusion sich nun hieran anschließt. Der Antrag der fünf Schulen auf Beginn zum kommenden Schuljahr werde gestellt, um das bestehende System zu erhalten und eventuell ein wenig auszubauen. Es habe sich in der Vergangenheit immer als Vorteil herausgestellt, wenn man frühzeitig entsprechende Anträge gestellt habe.

 

RH Fittje hält es für äußerst lobenswert, dass bereits jetzt ein ausgefertigter Antrag der vier Grundschulen und der ALS zur Inklusion vorliegt. 

RH Fittje erklärt, dass zukünftig die Inklusion bei allen Baumaßnahmen Berücksichtigung finden muss. Bis 2018 sei nun Zeit, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies werden hohe finanzielle Mittel binden.

 

Lehrervertreter Kosmis bestätigt, dass die erfolgreiche Arbeit fortgesetzt werden wird.

Die doppelte Anrechnung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf könnte in der Zukunft ein wichtiger Faktor für die kleinen Grundschulen sein.

 

Lehrervertreter Kosmis fügt hinzu, dass am Mittwoch, den 25.04.2012, ab 16:00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule ein Vortrag zur Inklusion von Herrn Prof. Dr. Hans Wocken gehalten wird. Lehrervertreter Kosmis lädt auch die politischen Vertreter zu dieser Veranstaltung ein.

 

Lehrervertreter Kosmis weist noch einmal auf die Notwendigkeit von begleitenden Kräften für einzelne Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hin. In der Grundschule Edewecht wird ein Kind mit dem Down-Syndrom in dieser Weise speziell betreut. Ohne diese begleitende Kraft wäre eine Beschulung nicht vorstellbar. Eine Lehrkraft wäre für eine solche Aufgabe zu teuer. Insbesondere bei Schülern mit einem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung hält er eine ständige Begleitung im Schulalltag für erforderlich.

 

Lehrervertreter Kosmis fordert weiterhin die Einrichtung eines Arbeitskreises “Inklusion“, denn dieser Bereich wird nicht nur die Schulen betreffen, sondern auch z. B. die Kindergärten, das Vereinsleben, das Berufsleben usw..

Die Forderung eines Arbeitskreises wird vom Ausschuss wohlwollend aufgenommen. Allerdings kann vom Schulausschuss zunächst nur ein Arbeitskreis bezüglich der Inklusion in Schulen ins Leben gerufen werden. Hier sollten zunächst Bedarfe zu baulichen Notwendigkeiten ermittelt werden. Weitere Bereiche zur Inklusion sollten in der Folge einbezogen werden, eventuell durch die Bildung eines Arbeitskreises der Entwicklung zur inklusiven Gemeinde.

 

Manfred Janßen weist auf die Möglichkeit hin, dass zunächst auch Schwerpunktschulen eingerichtet werden können, in denen die Beschulung bestimmter Kinder schon heute möglich ist oder kurzfristig möglich gemacht werden kann. Ab 2018 muss jede Schule sodann inklusiv beschulen, da kurzfristig durch Zuzug usw. ein Kind bzw. die Erziehungsberechtigten die Beschulung in einer bestimmten Schule einfordern können.

 

BMin Lausch berichtet, dass derzeit schon Daten zu baulichen Notwendigkeiten an den Schulen bezüglich der Inklusion zusammengestellt werde. Sobald diese Daten vorliegen, kann ein Arbeitskreis die Arbeit aufnehmen.