Beschluss:

  1. Die Vergabe der Grundstücke in dem Bebauungsplangebiet Nr. 192 „Spiekerooger Straße“ erfolgt zu den in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.03.2018 festgelegten Konditionen.

 

  1. Für die Ablösung von Erschließungskosten werden für das Bebauungsplangebiet Nr. 192 „Spiekerooger Straße“ in Friedrichsfehn folgende Beträge festgesetzt:

 

Erschließungsbeitrag nach dem BauGB                                     23,20 €/m2

 

Beitrag nach dem NKAG                                                                10,62 €/m2.


Zunächst erläutert FBL Torkel die Beschlussvorlage und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die gesamte Baufläche vor dem Verkauf ausgekoffert wurde. Hierdurch sei einerseits ein sicheres Bauen auf festem Grund für alle Käufer einheitlich gegeben, andererseits seien die Grundstückspreise entsprechend gestiegen.

 

Für die CDU-Fraktion lobt RH Brunßen die Vergabekriterien als transparent, fair und ausgewogen. Er hebt insbesondere die guten Chancen Edewechter Bürger/innen und ehemaliger Bürger/innen hervor, ein Grundstück erwerben zu können. Sofern möglich, sollten diese Chancen künftig noch weiter ausgebaut werden. Insgesamt sehe er die Kriterienkataloge als gute Basis für künftige Vergabeverfahren.

 

Für die SPD-Fraktion schließt sich RF Taeger den Ausführungen ihres Vorredners an und begrüßt die Vergabekriterien als gute Anpassung der bereits bisher als wichtig erachteten sozialen Kriterien an das geltende Recht.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt RH Heiderich-Willmer den sozialen Aspekt der Vergabekriterien insoweit in Frage, als ihm die Preise insbesondere für junge Menschen/Familien als zu hoch erscheinen. Zudem sei die Ausweisung des Baugebietes an dieser Stelle ein zu starker Eingriff in die Landschaft, weshalb sich seine Fraktion der Stimme enthalten werde.

 

Sodann fasst der Rat folgenden