BM Lausch weist den für den ausgeschiedenen Ratsherrn Edo Linemann nachgerückten Ratsherrn Gerhard Meyer gem. § 54 Abs. 3 i.V.m. § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Treuepflicht) ausdrücklich hin und bittet um genaue Beachtung dieser Vorschriften.

 

Sodann verpflichtet BM Lausch den Ratsherrn Gerhard Meyer gem. § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ratsherr Gerhard Meyer bekräftigt diese Verpflichtung durch Handschlag mit der Bürgermeisterin.