Beschluss:

1. Die Gemeinde Edewecht beantragt zum Schuljahr 2012/13 am Schulstandort Friedrichsfehn, Schulstraße, eine Grundschule mit Oberschule als teilgebundene Ganztagsoberschule einzuführen. Der Genehmigungsantrag beim Niedersächsischen Kultusministerium wird dahingehend abgeändert, dass die Beschränkung auf eine Zweizügigkeit aufgehoben wird und die Oberschule als Regelschulangebot vorgehalten werden soll.

 

2. Der Schuleinzugsbereich der Oberschule umfasst das Gemeindegebiet Edewecht. Die Satzung über die Schuleinzugsbereiche wird in der vorgelegten Fassung erlassen.

 

3. Arbeitsauftrag an die Verwaltung:

Es ist eine umfassende Information aller Beteiligten über die Schulform IGS vorzunehmen, dabei sind die Vor- und Nachteile einer IGS und einer OBS zu beleuchten. In diesem Zusammenhang sind auch notwendige Baumaßnahmen und Finanzierungsbedarfe aufzuzeigen. Anschließend soll eine Befragung der Eltern durchgeführt werden.

 

(zu 1. und 2. einstimmig bei 14 Enthaltungen)


Einleitend führt GOAR Knetemann aus, der Ratsbeschluss aus Dezember 2011 sehe eine Beschränkung der neu zu gründenden Oberschule auf eine Zweizügigkeit und eine Formulierung als Angebotsschule vor. Seitens der Landesschulbehörde habe man zwischenzeitlich die Auskunft erhalten, dass diesem Antrag so nicht gefolgt werden könne und eine Änderung dahingehend erforderlich werde, dass eine Beschränkung in der Zügigkeit aufgehoben und die Oberschule als Regelschule vorgesehen werde.

 

Die in der Zwischenzeit durchgeführte Elternbefragung unter den Eltern der 4. Grundschulklassen habe eine ausreichende Nachfrage nach diesem Schulangebot ergeben, so dass der Antrag ansonsten genehmigungsfähig sei. Die dafür im Weiteren notwendige Ergänzung der Satzung über die Schuleinzugebereiche, dass die Oberschule den Einzugsbereich des gesamten Gemeindegebietes erhält, sei ebenfalls heute zu beschließen.

 

Darüber hinaus wurde der Beschlussvorschlag durch den Verwaltungsausschuss um einen Arbeitsauftrag erweitert, der im Wesentlichen vorsieht, eine umfassende Information aller Beteiligten über die Schulform IGS vorzunehmen, dabei sind die Vor- und Nachteile einer IGS und einer OBS zu beleuchten. In diesem Zusammenhang seien auch notwendige Baumaßnahmen und Finanzierungsbedarfe aufzuzeigen. Anschließend soll eine Befragung der Eltern durchgeführt werden.

 

Für die CDU-Fraktion spricht RH Seeger die Zustimmung zu dem vorliegenden Beschlussvorschlag aus. Ergänzend weist er darauf hin, dass durch den Arbeitsauftrag an die Verwaltung eine umfassende Information der Beteiligten vorgesehen sei, die u.a. auch die Vor- und Nachteile einer IGS und einer OBS mit und ohne gymnasialen Zweig darstellen solle. Anschließend könne eine Elternbefragung durchgeführt und anhand der dann vorliegenden Daten über die weitere Entwicklung der Schullandschaft in der Gemeinde Edewecht weiter beraten werden.

 

RF Taeger bezieht sich auf die letzten Entwicklungen, nach denen eine Beschränkung der Zügigkeit rechtlich nicht möglich sei. Danach müsse davon ausgegangen werden, dass insbesondere auch unter Berücksichtigung der Leistungsdifferenzierung ein höherer Raumbedarf als derzeit kalkuliert entstehe und die vorhandenen Unterrichtsräume am Standort Friedrichsfehn möglicherweise bereits nach drei Jahren nicht mehr ausreichten. Im Gegenzug sei nunmehr angedacht, auch die Weiterentwicklung des Schulstandortes Edewecht voranzutreiben. Hier bestünde nach Auffassung der SPD und der Mehrheit des Lehrerkollegiums die Möglichkeit, eine IGS einzurichten. Sollte zunächst eine OBS am Standort Edewecht favorisiert werden, sei damit zwingend die Einrichtung eines gymnasialen Zweigs verbunden. Beide Varianten hätten wiederum Auswirkungen auf Friedrichsfehn, weil diese Schulformen attraktiver als eine reine Oberschule seien und zu rückläufigen Schülerzahlen in Friedrichsfehn führen würden. Nach alledem müsse für die Gemeinde Edewecht ein stimmiges Gesamtkonzept auf die Beine gestellt werden.

 

RH Martens betont, ihm sei wichtig, dass die weitere Entwicklung der Schullandschaft schrittweise vorgenommen werde. Dabei sei zunächst das Angebot in Friedrichsfehn zeitgemäß zu erweitern. Für die weitere Entwicklung der HRS Edewecht seien verschiedene Vorgaben zu berücksichtigen, die eine spontane Umwandlung nicht sinnvoll erscheinen lassen, zumal die Einrichtung einer OBS in Friedrichsfehn weiterhin alle Optionen für den Standort Edewecht offen lasse. Für eine Entscheidung müssten allerdings erst einmal die entsprechenden Informationen zusammengetragen und den Beteiligten vorgestellt werden. Anschließend könne der Elternwille erfragt werden. Daraus ergebe sich eine vernünftige Grundlage für die weitere Entwicklung der HRS Edewecht.

 

In seinen Ausführungen geht RH Dr Fittje darauf ein, dass er bereits in der Sitzung des Rates am 19.12.2011 betont habe, seine Fraktion spreche sich nicht gegen eine OBS in Friedrichsfehn aus, sondern fordere ein Gesamtkonzept für Edewecht. Bei der heutigen Diskussion fehle es ihm an einem klaren Bekenntnis. Seine Fraktion wolle am Standort Edewecht eine IGS aber zumindest als Vorstufe eine OBS mit gymnasialem Zweig. Entscheidend sei hierbei der Elternwille, der noch ermittelt werde müsse. Unverzichtbar sei allerdings, dass eine mögliche OBS in Edewecht einen gymnasialen Zweig erhalte. Letztlich beantragt RH Dr. Fittje, über die einzelnen Punkte des vorliegenden Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, so RH Martens, fordere schon lange eine IGS und stehe auch grundsätzlich dazu. Die Einführung einer OBS in Friedrichsfehn sei seiner Ansicht nach ein sinnvoller Zwischenschritt, der eine IGS in Edewecht wahrscheinlicher erscheinen ließe.

 

RH Apitzsch erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich der Einführung einer OBS in Friedrichsfehn positiv gegenüber stehe. Durch die widersprüchlichen Aussagen der Landesschulbehörde seien allerdings Unsicherheiten entstanden, die vermeidbar gewesen wären. Er könne auch dem Vorschlag der SPD folgen, dass es zunächst eines Gesamtkonzeptes bedürfe, wenngleich man mit der OBS Friedrichsfehn starten solle.

 

Sodann lässt RV Hohnholz zunächst über den Antrag RH Dr. Fittjes, über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags einzeln abzustimmen, beschließen. Nachdem der Antrag einstimmig angenommen wurde fasst der Rat folgenden