Sitzung: 19.03.2012 Rat
Vorlage: 2012/IV/983
Beschluss:
- Zu den während der öffentlichen Auslegung zur
85. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 171
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des
Bauausschusses am 06.02.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 85. Änderung des
Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird
einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5
BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 171, der
aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 85.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Abschluss des städtebaulichen
Vertrages über die Ablösung des Kompensationsdefizits durch Bekanntmachung
im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
- Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.
171 tritt der Bebauungsplan Nr. 90 außer Kraft.
Ohne Aussprache fasst der Rat
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