Sitzung: 27.02.2012 Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz
RH Erhardt erkundigt sich, ob die Errichtung eines Baumkatasters der in den Bebauungsplänen als zu erhalten festgesetzten Bäume denkbar sei.
Von der Verwaltung wird hierzu
ausgeführt, dass die Erstellung eines gesonderten Katasters einen großen
Arbeitsaufwand für die Verwaltung bedeuten würde. Es sei auch bereits jetzt
durch Blick in den jeweiligen Bebauungsplan bei Bedarf ohne weiteres möglich,
Auskünfte zur erteilen, ob sich auf einem konkreten Grundstück festgesetzte
Bäume befinden. Die Erfahrung habe außerdem gezeigt, dass die
Grundstückseigentümer in der Regel durchaus über den jeweiligen Schutzstatus
der sich auf ihren Grundstücken befindlichen Bäume informiert seien und im
Zweifel bei der Gemeinde oder bei der Unteren Naturschutzbehörde die
erforderlichen Auskünfte einholen. Insoweit
werde der Nutzen eines zusammengefassten Katasters der festgesetzten
Bäume von der Verwaltung eher gering eingeschätzt.