RH Erhardt erkundigt sich, ob die Errichtung eines Baumkatasters der in den Bebauungsplänen als zu erhalten festgesetzten Bäume denkbar sei.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass die Erstellung eines gesonderten Katasters einen großen Arbeitsaufwand für die Verwaltung bedeuten würde. Es sei auch bereits jetzt durch Blick in den jeweiligen Bebauungsplan bei Bedarf ohne weiteres möglich, Auskünfte zur erteilen, ob sich auf einem konkreten Grundstück festgesetzte Bäume befinden. Die Erfahrung habe außerdem gezeigt, dass die Grundstückseigentümer in der Regel durchaus über den jeweiligen Schutzstatus der sich auf ihren Grundstücken befindlichen Bäume informiert seien und im Zweifel bei der Gemeinde oder bei der Unteren Naturschutzbehörde die erforderlichen Auskünfte einholen. Insoweit  werde der Nutzen eines zusammengefassten Katasters der festgesetzten Bäume von der Verwaltung eher gering eingeschätzt.