RH Erhardt erkundigt sich, ob die Aufreinigung von Regenrückhaltebecken auch abschnittsweise erfolgen könne, um die sich dort mit der Zeit bildende Ufervegetation als Lebensraum zumindest teilweise erhalten zu können. Beim Regenrückhaltebecken am Grünstreekendamm sei ihm aufgefallen, dass durch die Aufreinigung die bislang üppige Ufervegetation vollständig entfernt worden sei.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass Regenrückhalteeinrichtungen in erster Linie technische Bauwerke seien. Priorität müsse daher stets die Funktionstüchtigkeit dieser Einrichtungen haben. Daneben werde aber durchaus versucht, bei der Aufreinigung den Eingriff schonend vorzunehmen. Man nehme daher bei den gemeindeeigenen Rückhaltebecken die Aufreinigung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vor. Bei der Unterhaltung von Regenrückhaltebecken müsse aber auch die Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Insofern sei eine abschnittsweise Reinigung in der Regel schwierig. (Anmerkung der Verwaltung: Das Regenrückhaltebecken am Grünstreekendamm steht im Eigentum der Gemeinde.)