Ratsherr Hennig-Weltzin geht auf die ständig zunehmende Verkehrsbelastung auf der L 828 ein und weist darauf hin, dass hiermit auch eine Zunahme der Überholvorgänge verbunden sei, die sich oftmals als sehr gefährlich herausstellen würden. Er regt an, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 80 km/h zu begrenzen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Begrenzung der Geschwindigkeit auf der L 828 in den vergangenen Jahren häufiger mit dem Landkreis besprochen worden sei, allerdings ohne Erfolg. Dennoch werde man die Anregung erneut an den Landkreis weiter geben.