Zurzeit ist der knapp 1,80 m breite Bürgersteig an der Portsloger Straße in beiden Fahrtrichtungen als Radweg ausgeschildert. Die Verwaltungsvorschriften zur StVO fordern für gemeinsame Geh- und Radwege innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m und außerorts eine Mindestbreite von 2,0 m. Diese Anforderung wird auf der gesamten Länge des vorhandenen Bürgersteiges nicht erfüllt. Mit den Verkehrsbehörden wurde besprochen, dass die Beschilderung dahingehend geändert wird, dass der Bürgersteig mit dem Schild „Fußweg“ ausgeschildert wird mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Damit dürfen zukünftig Radfahrer auf der Fahrbahn der Portsloger Straße fahren, hätten aber auch die Wahl, den Bürgersteig zu nutzen.