Nach der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur StVO besteht nunmehr die Verpflichtung, an Kreuzungen und Einmündungen, wo die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) bzw. 206 (Halt! Vorfahrt gewähren) aufgestellt sind, das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer in beiden Richtungen) anzubringen. Damit ist die bisherige Kann-Regelung in eine verpflichtende Regelung umgewandelt worden.

 

Die Gemeinde Edewecht ist somit verpflichtet,  an 115 entsprechende Kreuzungen/Einmündungen das Zusatzzeichen anzubringen. Dieses wird in den nächsten Wochen erfolgen. Die Anschaffungskosten für die Schilder belaufen sich auf rd. 2.250,00 €. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand der Mitarbeiter des Bauhofes.