Lärmaktionsplanung im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Sachstandsbericht):

 

Letztmalig wurde im Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz am 22.11.2010 über den Umsetzungsstand berichtet. Damals wurde erläutert, dass für die Gemeinden der sog. 2. Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Phase der Erstellung der Lärmkartierung begonnen habe. Die Gemeinde Edewecht ist von der 2. Phase der Umsetzung betroffen, da durch sie Hauptverkehrsstraßen verlaufen, die eine Verkehrsbelastung von über 3 Mio. Kfz/Jahr aufweisen. Dies sind die L 831, die L 828 sowie die B 401. Die Lärmkartierung muss bis zum 30.06. dieses Jahres abgeschlossen sein.

 

Die Lärmkarten werden durch das vom Land Niedersachsen mit der Bearbeitung beauftragte Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt.

 

Die erforderlichen Daten für die Lärmkarten wurden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in den letzten Monaten zusammengetragen. Neben Daten der Straßenbauverwaltung und der Landesvermessung waren insbesondere von den Gemeinden Daten über die Anzahl der in den jeweiligen Gebäuden wohnenden Personen, die Höhe der entlang (bis 500 m Abstand) der relevanten Straßen befindlichen Gebäude und deren aktuellen Nutzung sowie Daten zu Lärmschutzeinrichtungen entlang der Straßen bis Ende Januar 2012 in das zu diesem Zweck vom Land Niedersachsen entwickelte Geographische-Informations-System GEODAVE einzupflegen bzw. auf Plausibilität zu prüfen.

 

Von der Verwaltung wurden bis zu diesem Zeitpunkt die relevanten Daten geliefert bzw. in das System eingegeben.

 

Vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt werden nunmehr bis Juni unter Zugrundelegung aktueller Zähldaten der NLStBV die Lärmkarten erstellt.

 

Auf der Grundlage dieser Karten, die die Betroffenheit durch Verkehrslärm entlang der Hauptverkehrsstraßen darstellen werden, sind die Gemeinden dann verpflichtet, bis zum 18. Juli 2013 einen Lärmaktionsplan zu entwickeln.

 

Die Verwaltung wird nach Vorliegen der Lärmkarten wieder zu dieser Thematik berichten.

 

 

Neufassung von Verordnungen des Landkreises Ammerland über den Schutz von Naturdenkmalen:

 

Der Schutz und die Erhaltung von Naturdenkmalen im Landkreis Ammerland ist durch Erlass zweier Verordnungen (Verordnung zur Sicherung von Bäumen und sonstigen Naturschöpfungen als Naturdenkmale im Landkreis Ammerland und Verordnung über den Schutz von Findlingen im Landkreis Ammerland) neu geregelt worden. Die in den letzten Jahrzehnten ausgehend von der „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Amte Ammerland vom 25.02.1937“ unter Schutz gestellten Naturdenkmale sind nun zusammengefasst durch die oben genannten Verordnungen unter Schutz gestellt.

 

Die Verordnungen sind am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ammerland am 12.08.2011 in Kraft getreten. Sie können jederzeit beim Landkreis Ammerland, auf der Internetseite des Landkreises oder auch im Rathaus eingesehen werden.