Beschluss:

Dem Landvolkverein Jeddeloh I wird für die Anlegung eines Schulgartens bei der Grundschule Jeddeloh ein Betrag in Höhe von max. 315,00 € gewährt. Die Auszahlung des Betrages erfolgt auf Nachweis der verauslagten Kosten.


Vorsitzende Engler ruft den Tagesordnungspunkt zur Beratung auf.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache hinterfragt RF Rakow, ob abweichend vom Antrag auch eine weitergehende Förderung des Projektes denkbar sei, da neben der Anlegung des Schulgartens auch hier, wie am Jeddeloher Damm, die Ansaat einer Blühwiese vorgesehen sei und der Ausschuss soeben für das Blühwiesenprojekt allein 500,00 € gewährt habe.

 

Von der Verwaltung wird ausgeführt, dass hier ein konkreter Antrag vorliege und man zu diesem Zeitpunkt sich auf den dort beantragten Umfang beschränken sollte. Sinn der Gewährung dieser Fördermittel sei es, den Aufwand auszugleichen, der von den Projektträgern allein nicht aufgebracht werden könne.  Im Vordergrund müsse bei allen Projekten der Lokalen Agenda 21 die Eigeninitiative stehen.

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden