Beschlussvorschlag:

  1. Dem nach erfolgter öffentlicher Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 wird einschließlich Begründung zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Nach kurzer Aussprache, in der von der Verwaltung klargestellt wird, dass das nördlich vorgesehene Mischgebietsgrundstück eine verkehrliche Anbindung an die Friedrichsfehner Straße erhalten solle, unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden