RH Brunßen teilt mit, dass ihm an verschiedenen frei zugänglichen Flächen aufgefallen sei, dass dort wiederkehrend illegal Hausmüll abgestellt werde. Er erkundigt sich, ob das Ordnungsamt der Verwaltung in dieser Sache effektivere Schritte einleiten könne.

 

BMin Lausch antwortet hierauf, dass die Abfallbeseitigung inklusive der Ahndung illegal abgeladener Abfälle in der Zuständigkeit des Landkreises Ammerland liegt. Innerhalb der Gemeinde sind mehrere Stellen bekannt, an denen es wiederholt zu Verstößen dieser Art komme. Wird dies festgestellt, leitet die Verwaltung dies an die zuständige Stelle weiter. Eine Rückverfolgung der Abfallbeseitigung gestaltet sich zumeist schwierig, da nur selten von den Abfällen auf den Verursacher geschlossen werden könne.