Beschlussvorschlag:

Das städtebauliche Einvernehmen für die Errichtung einer Putenmastanlage an der Süddorfer Straße in Süddorf durch den Landwirt Dieter Röben wird erteilt. Es ist in der gemeindlichen Stellungnahme darauf hinzuwirken, dass die Stallanlage nachhaltig eingegrünt wird.


GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

In der anschließenden Aussprache wird insbesondere der grundsätzliche Umgang mit derartigen Vorhaben hinsichtlich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens diskutiert. Es wird von der Verwaltung hierzu ausgeführt, dass, wie bei verschiedenen in der Vergangenheit beratenen Vorhaben bereits ausführlich dargelegt wurde, die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmenserteilung ausschließlich städtebauliche Gesichtspunkte für ihre Entscheidung heranziehen dürfe. Eine Versagung des Einvernehmens aus dem Grunde, weil man das Vorhaben entweder aus ethischen Gründen ablehne oder weil man einen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Regelungen befürchte, deren Prüfung außerhalb der eigenen Zuständigkeit liege, würde letztlich ein rechtswidriges  Handeln der Gemeinde darstellen. Da im fraglichen Bereich keine eigenen städtebaulichen Planungsabsichten der Gemeinde existieren und erschließungstechnische Gründe ebenfalls nicht gegen das Vorhaben angeführt werden könnten, sei letztlich das Einvernehmen zu erteilen.

 

RH Heiderich-Willmer führt hierzu aus, dass seine Fraktion zwar einer intensiv betriebenen Tierhaltung ablehnend gegenüberstehe, es aber keinen Sinn mache, trotz des Wissens, dass ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen durch den Landkreis ersetzt werden müsste, gegen das Vorhaben zu stimmen. Damit würde man lediglich in der Bevölkerung den falschen Eindruck erwecken, dass auf gemeindlicher Ebene die Entscheidungskompetenz bestünde, derartige Vorhaben zu verhindern. Hier seien aber tatsächlich die Landes- und Bundesgesetzgebung gefragt.

 

Nachdem RH Apitzsch nochmals seine Auffassung dargelegt hat, wonach trotz des eingeschränkten Prüfrahmens auch auf gemeindlicher Ebene von den Entscheidungsträgern durch eine Versagung des Einvernehmens für derartige Vorhaben die grundsätzliche Ablehnung derartiger Tierhaltungsanlagen deutlich gemacht werden müsse, unterbreitet der Ausschuss sodann dem Verwaltungsausschuss folgenden