Beschlussvorschlag:

1.        Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 165 an der Hafenstraße in Jeddeloh II wird einschließlich Begründung und Umweltbericht zugestimmt.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlagen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und zur Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.


GOAR Kahlen erläutert einleitend detailliert den bisherigen Verlauf des Planverfahrens anhand der Beschlussvorlage. Er geht hierbei im einzelnen auf die wesentlichen abwägungsrelevanten Punkte ein, die sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben haben und erläutert die hierzu zwischenzeitlich erarbeiteten Lösungsvorschläge.

 

In der anschließenden Aussprache, in der im wesentlichen Verständnisfragen zur Thematik des naturschutzfachlichen Ersatzes und des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft geklärt werden, wird näher auf die für die Ersatzaufforstung vorgesehene Fläche eingegangen. Daneben wird auch das im Bebauungsplan vorgesehene Anpflanzgebot für den herzustellenden Lärmschutzwall thematisiert. Nähere Informationen hierzu sollen den Ausschussmitgliedern durch Beifügung eines Lageplans der Aufforstungsfläche, der Maßnahmenbeschreibung zur Aufforstung sowie der Pflanzliste für die Begrünung des Lärmschutzwalles als Anlage zum Protokoll gegeben werden. Diese Unterlagen sind dementsprechend als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Dem Verwaltungsausschuss wird sodann folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: